Juristisches Gutachten: Neue EU Tabakrichtlinie ist rechtswidrig

Wichtiger EU-Gesetzestext fällt durch: Der Hamburger Europarechtler Prof. Dr. Holger Schwemer kommt in seinem 13seitigen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Tabakrichtlinie (TRL) rechtswidrig ist.

Der EU fehle das Recht, die neu überarbeitete Tabakrichtlinie auf die elektrische Zigarette anzuwenden. Die Passagen zur elektrischen Zigarette in dem neuen EU-Entwurf der TRL verstoßen gegen das Unionsrecht. Grund: Dem Gesetzgeber gehe es laut Gutachter bei der elektrischen Zigarette ausschließlich um Fragen des Gesundheitsschutzes. Vorgeschoben würden jedoch Regelungen für den Binnenmarkt. Daher entstünde ein „Ermessensmissbrauch“.

Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „ Wir sehen uns darin bestätigt, dass die bisherige Fassung der Richtlinie in Bezug auf die eZigarette einer gründlichen Überarbeitung bedarf. Sowohl aus juristischer Sicht als auch unter gesundheitspolitischen Erwägungen. Es ist absurd, dass die EU den Teufel Tabakzigarette austreiben will, gleichzeitig aber weite Teile der über 7 Millionen eZigarettennutzer in Europa durch eine massive Einschränkung der Alternative wieder zum Giftstängel zurücktreibt.

Das Dokument wurde bereits an die zuständigen Stellen der EU-Kommission weitergegeben. Eine Prüfung wurde zugesichert.

(News aus dem Archiv, 22.03.2013)

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